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   OLG Karlsruhe, 17.09.1991 - 17 U 179/91   

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https://dejure.org/1991,7540
OLG Karlsruhe, 17.09.1991 - 17 U 179/91 (https://dejure.org/1991,7540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.1991 - 17 U 179/91 (https://dejure.org/1991,7540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 1991 - 17 U 179/91 (https://dejure.org/1991,7540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 383
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04

    Arbeitsentgelt, Versäumnisurteil, inkorrekte Entscheidung, Meistbegünstigung,

    Die Anwendbarkeit des § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO in der seinerzeitigen Fassung des § 513 Abs. 2 ZPO lässt offen das OLG Karlsruhe vom 17.09.1991 - 17 U 179/91 -, NJW-RR 1993, 383; vgl. für den umgekehrten Fall - Erlass eines irrig als weiteres [Erstes] Versäumnisurteil bezeichneten Zweiten Versäumnisurteils - BGH vom 19.12.1996, a. a. O.).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (vom 17.09.1991, a. a. O.) wandelt das Zweite Versäumnisurteil in ein Erstes Versäumnisurteil ab, gegen das der verurteilten Partei nunmehr der Einspruch zusteht.

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes

    Teilweise vertretene andere Lösungsansätze hält der Senat nicht für überzeugend (vgl. dazu OLG Karlsruhe vom 17.9.1991, 17 U 179/91: Umdeutung des II. Versäumnisurteils in ein Versäumnisurteil; Sächsisches LAG vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04: Nichtladen des Beklagten zum neuen Termin, um ein Versäumnisurteil zu ermöglichen; beide Urteile abrufbar über juris).
  • LAG Hessen, 12.05.2003 - 16 Sa 134/03

    Erlass eines Zweiten Versäumnisurteils bei Fehlen seiner zwingenden prozessualen

    Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, in einem Fall wie dem vorliegenden liege erst aufgrund des abändernden Urteils des Berufungsgerichts nunmehr erstmals ein korrektes erstes Versäumnisurteil vor, gegen das der Säumige jetzt Einspruch einlegen müsse (vgl. OLG Nürnberg 08.12.1981, OLGZ 1982, 447 (449); OLG Karlsruhe 17.09.1991, NJW-RR 1993, 383 (384)), kann das nicht überzeugen.
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